AGB

§ Vertragsgrundlage

Angebote der Loopox UG sind grundsätzlich freibleibend bis zum Vertragsabschluss.
Ein Vertrag kommt erst zustande nachdem der Kunde innerhalb der angegebenen Frist schriftlich zusagt und daraufhin die Auftragsbestätigung erhält.

Jegliche projektbezogene Kommunikation wie beispielsweise Änderungen am Vertrag, Zusatzleistungen o.ä. muss in Schriftform erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht möglich.

§ Eigentum

Alle Artikel, die der Kunde zur Miete erhält sind Eigentum der Loopox UG und gehen während der Vertragsdauer in den vorübergehenden Besitz des Vertragspartners über.

§ Transport [LI]

Die Anlieferung/Abholung erfolgt zu den in Auftragsbestätigung genannten Zeiträumen.

Die Loopox UG kann für verspätete Lieferung wegen höherer Gewalt nicht haftbar gemacht werden.

Eine Barrierefreie Zufahrt zum Veranstaltungsort muss gegeben sein. Der Fahrbereich muss für die in der Auftragsbestätigung genannte Fahrzeugklasse ausreichend Rangierfläche und Tragfähigkeit aufweisen.

Die Anlieferung und Abholung des Mietgutes erfolgt zu ebenem Bodenniveau bis zur ersten Tür/Tor. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Zustellung/Abholung bis/ab Bordsteinkante.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von Ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.

Bei Anlieferung hat der Mieter die Artikel auf Vollständigkeit, Schäden und Funktion zu überprüfen. Festgestellte Mängel müssen sofort mitgeteilt werden. Reklamationen während oder nach der Veranstaltung können nicht berücksichtigt werden.

Die Ware muss zur Abholung zum vereinbarten Zeitraum geordnet und wie bei der Anlieferung gepackt bereitstehen.

Wartezeiten bei Anlieferung und Abholung sowie Personalaufwendungen für das Umpacken falsch gepackter Einheiten werden mit 48 Eu/h und Mitarbeiter berechnet.

Montage [MON]

Die im Angebot und Auftragsbestätigung angegebenen Preise für Auf-/Abbau (Montage & Demontage) sowie anderer Personalaufwendungen sind grundsätzlich Richtwertangaben, d.h. die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Montagekosten können bspw. Durch Verzögerung/Behinderung durch andere Gewerke; kein Ansprechpartner für Rückfragen vor Ort oder erreichbar; Aufbaufläche blockiert oder zugestellt sowie anderer Umstände abweichen. Berechnungsgrundlage in allen Fällen: 48 €/h und Mitarbeiter.

Vom Mieter zur Verfügung gestellte Arbeitskräfte sind nicht bei der Loopox UG versichert. Sie sind daher vom Mieter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden und mit persönlicher Schutzausrüstung auszustatten.

§ Selbstabholer [SB]

Die Ausgabe von Artikeln bei Selbstabholern erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweißdokuments.
In Abhängigkeit des Warenwerts behalten wir uns vor, eine Kopie der Haftpflichtversicherung zu verlangen.

Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser die Mietware auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Transport und Umgang der Ware Sorge zu tragen. Transportschäden sind vom Mieter zu entschädigen.
Sollte der Mieter die Ware nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat er uns sofort darüber zu informieren und einen Ausweichtermin zu nennen bzw. eine verspätete Lieferung zu definieren.

§ Zahlungsbedingungen

Rechnungen von uns sind entsprechend der vereinbarten Konditionen/Bedingungen zu begleichen.

Bei Selbstabholung bzw. Anlieferung ist der Rechnungsbetrag sofort in bar oder Vorabüberweisung zu entrichten.

Für abzugsfähige Rechnungsbeträge als auch Vorabüberweisungen ist stets das Datum des Geldeingangs entscheidend.

Differenzbeträge, die durch einen verspäteten Zahlungseingang verschuldet wurden, werden erneut erhoben.
Teil und Abschlagszahlungen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Entsprechende Beträge sind jeweils zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ Online Marketing & Preisauskünfte

Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Mietpreis.

Die aktuellen Mietpreise sind in unserem Katalog sowie online unter www.loop-er.com ersichtlich.

Preisänderungen für Online Marketing Maßnahmen sind stets möglich.

§ Mietzeitraum

Bei Langzeitveranstaltungen besteht die Möglichkeit von Sonderkonditionen nach schriftlicher Vereinbarung.

Die Ware wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Für jeden darauf folgenden Tag ist die Loopox UG berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

§ Reinigung

Der Mieter hat die Ware sorgfältig zu behandeln. Bei ungereinigten Mietgegenständen sowie extremer Verschmutzung behalten wir uns vor, anfallende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.

§ Rücktritt vom Vertrag

Eine Kündigung muss schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen und unterliegt folgenden Rücktrittsfristen:

§ Stornierungsfristen

Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen:

25% des Mietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn.

50% des Mietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn.

75% des Mietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 10 Arbeitstage vor Mietbeginn.

90% des Mietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Stornierung später als 5 Arbeitstage vor Mietbeginn.

Teilstornierungen werden pro Mieteinheit berechnet.

§ Versicherung

Während der Mietzeit geht das gesamte Equipment in den Besitz des Mieters über. Während dieser Zeit anfallende Schäden am Mietobjekt werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine sachgemäße Versicherung der Artikel ist vom Mieter abzuschließen.

§ Einlagerung von Fremdequipment & Versicherung

Die Firma Loopox UG übernimmt keine Haftung für Schäden an Fremdequipment verursacht durch Feuer, Wasser oder Diebstahl innerhalb unserer Lagerräume. Die vereinbarte Lagergebühr bezieht sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Lagerflächen. Abweichende Sondervereinbarungen sind stets schriftlich festzuhalten und nur rechtwirksam, sofern der Versicherungsschein von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

§ Haftung und Schadensersatz

Bei Personenschäden, Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

§ Bildmaterial

Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, kann die Loopox UG projektbezogenes Bildmaterial (Eigenaufnahmen) für Marketingzwecke in Print und Webmedien verwenden. Das Urheberrecht bleibt dabei bei der Firma Loopox UG und darf nur nach schriftlicher Genehmigung von Dritten verwendet werden.